Danke. Aktuell scheint es also für Privatpersonen keine Möglichkeit zu geben, offline mit dem nPA zu signieren. Und auch die "Fernsignatur" wurde erst angekündigt. Ich finde noch keine Informationen, wo und wie konkret ich diese als Privatperson nutzen kann.
Ich habe auch beim BMI nachgefragt und folgende Antwort erhalten (ich denke, da ist nichts persönliches oder vertrauliches drin, daher veröffentliche ich die Antwort in der Hoffnung, sie möge anderen helfen, die aktuelle Lage einzuschätzen).
"Das Bundesministerium des Innern nimmt hierzu wie folgt Stellung: Der § 22 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) PAuswG bezieht sich zunächst nur auf die technische Ausgestaltung des Ausweischips. Der Ausweischip ist entsprechend der Vorgaben der eIDAS-Verordnung Artikel 30 als qualifizierte Signaturerstellungseinheit zertifiziert. Diese Eigenschaft ist unabhängig vom tatsächlichen Aufbringen einer qualifizierten Signatur, die in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert ist. Bis vor kurzem hat die Bundesdruckerei GmbH diesen Dienst angeboten ("sign-me"), hat allerdings den Dienst kürzlich eingestellt (https://www.bundesdruckerei.de/de/2837-sign-me). Es tut uns leid Ihnen mitteilen zum müssen, dass uns inzwischen kein Marktanbieter mehr bekannt ist, der qualifizierte Signaturzertifikate für den elektronischen Personalausweis anbietet. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht. Nach eigenen Angaben stellt die Bundesdruckerei GmbH in Kürze eine eIDAS-konforme Fernsignatur auf Basis auch der Identifizierung mit der Onlineausweisfunktion von Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel zur Verfügung. D.h. Sie können dann elektronische Signaturen in Übereinstimmung mit der eIDAS Verordnung der EU mit der EU-weit im Bereich der öffentlichen Verwaltung anerkannten (notifizierten) Online-Ausweisfunktion auslösen. Der letztlichen Ausführung dieses Dienstes und seiner Akzeptanz als qualifizierte elektronische Signatur nach EU-Recht sehen auch wir erwartungsvoll entgegen. Die Qualifizierung des avisierten Serversignatur-Diensts der Bundesdruckerei erfolgt in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Hierauf hat das Bundesministerium des Innern keinen Einfluss."