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Andi

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Beiträge erstellt von Andi

  1. [*]Unterstützung des elektronischen Aufenthaltstitels

    was bedeutet eigentlich "unterstützung des elektronischen aufenthaltstitels" ?

     

    In Deutschland lebende Ausländer bekommen jetzt auch ein Pendant zum nPA. Da sie ja keine Deutschen sind, können sie folglich keinen Personalausweis kriegen. Also braucht das Kind einen anderen Namen, nämlich "elektronischer Aufenthaltstitel". Früher wurde dazu ein Papier in den Paß geklebt (Aufenthaltserlaubnis), heute gibts halt das RFID-Kärtchen.

     

    Gruß,

    Andi

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